Dezember-Soforthilfe für Wärmekunden
der Stadtwerke Bad Waldsee GmbH
Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) eine Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden beschlossen.
Diese Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreis- und Wärmepreisbremse als zweiter Teil des Entlastungspaketes März 2023 wirkt. Darüber wird der Bundesrat voraussichtlich im Dezember entscheiden.
Als Wärmeversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, den entlastungsberechtigten Kunden (für deren im Dezember 2022 zu leistenden Zahlungen) eine finanzielle Kompensation bis zum 31.12.2022 zu leisten und Sie entsprechend darüber zu informieren.
Was bedeutet das für unsere Wärmekunden?
Wir werden im Monat Dezember keine SEPA-Lastschriftmandate einziehen. Sollten Sie per Dauerauftrag überweisen, werden wir Ihnen diesen Betrag umgehend zurückerstatten.
Die Verrechnung des Differenzbetrages (20%) erfolgt als Gutschrift in der Jahresverbrauchsabrechnung im Januar 2023.
Wie wird die Dezember-Soforthilfe Wärme berechnet?
- Bei Zahlung von gleichen Abschlägen: anhand der Höhe des Abschlages September zzgl. 20%.
- Bei unterschiedlich hohen Abschlägen: Durchschnittswert der Abschläge zzgl. 20%.
- Bei weniger als 11 Abschlägen im Jahr: Durchschnittswert der bisher geleisteten Abschläge geteilt durch die bezahlten Monate zzgl. 20 %.
Wo kann ich weitere Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz erhalten?
Das Bundesministerium für Justiz hat die Gesetztestexte unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten Sie die FAQ Liste sowie die Pressemitteilung:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf?__blob=publicationFile&v=8
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/11/20221102-bundeskabinett-verabschiedet-soforthilfe-dezember-fuer-gas-und-waerme.html
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Dezember-Soforthilfe auch direkt zur Verfügung.