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Aktualisierte Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Wärmekunden der Stadtwerke Bad Waldsee GmbH

Die Dezember-Soforthilfe wird von uns noch diesen Monat als einmaliger gesamter Erstattungsbetrag auf das Bankkonto unserer Kunden überwiesen.

Der monatliche Abschlagsbetrag für Dezember wird wie gehabt bei Vorliegen eines SEPA-Lastschrift-Mandats von uns eingezogen bzw. wird vom Kunden überwiesen.

Da die Dezember-Soforthilfe nach § 4 Abs. 1 EWSG bis zum 31.12.2022 zu leisten ist und wir somit keine Verrechnung mit der Jahresabrechnung im Januar vornehmen können, haben wir unsere Vorgehensweise entsprechend angepasst.

 

Wie wird die Dezember-Soforthilfe Wärme berechnet?

  • Bei Zahlung von gleichen Abschlägen: anhand der Höhe des Abschlages September zzgl. 20%.
  • Bei unterschiedlich hohen Abschlägen: Durchschnittswert der Abschläge zzgl. 20%.
  • Bei weniger als 11 Abschlägen im Jahr: Durchschnittswert der bisher geleisteten Abschläge geteilt durch die bezahlten Monate zzgl. 20 %.

 

Wo kann ich weitere Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz erhalten?

Das Bundesministerium für Justiz hat die Gesetztestexte unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/


Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten Sie die FAQ Liste sowie die Pressemitteilung:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf?__blob=publicationFile&v=8

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/11/20221102-bundeskabinett-verabschiedet-soforthilfe-dezember-fuer-gas-und-waerme.html

 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Dezember-Soforthilfe auch direkt zur Verfügung.

 

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