Aktualisierte Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Wärmekunden der Stadtwerke Bad Waldsee GmbH
Die Dezember-Soforthilfe wird von uns noch diesen Monat als einmaliger gesamter Erstattungsbetrag auf das Bankkonto unserer Kunden überwiesen.
Der monatliche Abschlagsbetrag für Dezember wird wie gehabt bei Vorliegen eines SEPA-Lastschrift-Mandats von uns eingezogen bzw. wird vom Kunden überwiesen.
Da die Dezember-Soforthilfe nach § 4 Abs. 1 EWSG bis zum 31.12.2022 zu leisten ist und wir somit keine Verrechnung mit der Jahresabrechnung im Januar vornehmen können, haben wir unsere Vorgehensweise entsprechend angepasst.
Wie wird die Dezember-Soforthilfe Wärme berechnet?
- Bei Zahlung von gleichen Abschlägen: anhand der Höhe des Abschlages September zzgl. 20%.
- Bei unterschiedlich hohen Abschlägen: Durchschnittswert der Abschläge zzgl. 20%.
- Bei weniger als 11 Abschlägen im Jahr: Durchschnittswert der bisher geleisteten Abschläge geteilt durch die bezahlten Monate zzgl. 20 %.
Wo kann ich weitere Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz erhalten?
Das Bundesministerium für Justiz hat die Gesetztestexte unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten Sie die FAQ Liste sowie die Pressemitteilung:
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Dezember-Soforthilfe auch direkt zur Verfügung.